Kleines Hotel bei Berlin Potsdam Berlin, Potsdam Nähe, kleines Hotel auf dem Lande in Brandenburg
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Allgemeine Reisebedingungen
für unsere Pauschalangebote

1. Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter "Seminar- und Gästehaus Urstromtal" (im folgenden "Gästehaus" genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Zur Beweissicherung erfolgt die Anmeldung schriftlich.
(2) Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
(3) Bei Gruppenreisen wird auch bei gemeinsamer Anmeldung jedes Mitglied Vertragspartner des Gästehauses.
(4) Der Reisevertrag kommt mit der Übergabe einer Reisebestätigung/Rechnung durch das Gästehaus zustande. Weicht die Reisebestätigung (Inhalt oder Termin) von der Anmeldung ab, so liegt für die Dauer von 10 Tagen ein neues Angebot des Gästehauses vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem Gästehaus die Annahme erklärt.
(5) Sofern die Anmeldung über einen vom Reisegast beauftragten Vermittler erfolgt, wird die Reisebestätigung/Rechnung an ihn übergeben.
2. Bezahlung
(1) Mit Vertragsschluss und Übergabe eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 255 EUR, pro Person fällig.
(2) Die Restzahlung wird spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
(3) Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtpreis sofort nach Reisebestätigung zu zahlen.
3. Leistungen
(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen im jeweils gültigen Prospekt/Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Individualabreden bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch das Gästehaus.
(2) Die im Prospekt/Katalog enthaltenen Angaben sind für das Gästehaus bindend. Das Gästehaus behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss selbstverständlich informiert wird.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der beweisfähige Zugang der Rücktrittserklärung beim Gästehaus.
(2) Tritt der Kunde zurück, fallen als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und für entstandene Aufwendungen Stornierungsgebühren in % des Reisepreises an:
Bis 61. Tag vor Reiseantritt wird die Anzahlung einbehalten.
Ab 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40%
Ab 29. bis 16. Tag vor Reiseantritt 50%
Ab 15. Tag vor Reiseantritt 70%
Bei Nichtantritt der Reise hat der Kunde 80% des Reisepreises als Stornierungsgebühr zu entrichten.

(3) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), erhebt das Gästehaus ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden und pro Umbuchung in Höhe von 25 EUR. Umbuchungswünsche sind dem Gästehaus schriftlich zu übergeben.
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Gästehaus kann dem Eintritt des Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Vorschriften nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(5) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber dem Gästehaus als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Das Gästehaus kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
(1) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Gästehaus, so behält es unter Anrechnung ersparter Aufwendungen den Anspruch auf den Reisepreis.
(2) Bis vier Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen der vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
(1) Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das Gästehaus oder der Reisende den Vertrag kündigen.
(2) In diesem Fall steht dem Gästehaus eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen zu.
7. Haftung des Reiseveranstalters
(1) Das Gästehaus haftet für
– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
– die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten/Katalogen angegebenen Reiseleistungen
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wird die Reise oder werden Teile der Reise nicht vertragsgemäß erbracht, leiten sich die Ansprüche des Reisenden aus § 651 c– f ab.
(2) Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen dem Gästehaus unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Das Gästehaus wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er seinen Anspruch auf Regulierung. 
(3) Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Gästehauses für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
– ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
– das Gästehaus für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
(4) Das Gästehaus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Gästehaus geltend zu machen. Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
9. Pass-, Devisen-, Zoll- und Impfvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Unser Angebot und ein ggf. zustande kommender Vertrag unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Reisende kann das Gästehaus nur an für dessen Sitz zuständigen Gerichten verklagen.
Für Klagen des Gästehauses gegen Reisende ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, eine juristische Person oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dasselbe gilt für Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der für das Gästehaus zuständigen Gerichte maßgeblich.